Motorradrecht:

 

    

                                               Der Punkteführerschein

Vormerkdelikt

Geldstrafen

Übertretung 0,1 Promille-Grenze bei C-Lenkern

Geldstrafe: € 36,-- - € 2.180,--

Übertretung 0,1 Promille-Grenze bei D-Lenkern

Geldstrafe: € 36,-- - € 2.180,--

Behinderung am Schutzweg, wenn Fußgänger dadurch gefährdet werden

Geldstrafe: € 72,-- - € 2.180,--

Nichtbeachtung des Zeichens "Halt" wenn Vorrangberechtigte zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken genötigt werden

Geldstrafe: € 72,-- - € 2.180,--
bisher: bis € 726,--

Nichtbeachtung des Rotlichtes, wenn Lenker, die Grünes Licht haben, zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken genötigt werden

Geldstrafe: € 72,-- - € 2.180,--
bisher: bis € 726,--

Befahren des Pannenstreifens durch mehrspurige Kfz und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeuge des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes

Geldstrafe: € 72,-- - € 2.180,--
bisher: bis € 726,--

Missachtung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen

Geldstrafe: bis € 726,--

Übertretungen der VO bezüglich Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln

Geldstrafe: bis € 726,--

Übertretungen des § 16 Abs 2 lit e und f sowie § 19 Abs 1 EisenbahnkreuzungsV

Geldstrafe: bis € 726,--

Lenken eines Fahrzeuges, dessen technischer Zustand oder nicht entsprechend gesicherte Beladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt und dem Lenker vor Fahrantritt hätte auffallen müssen

Geldstrafe: € 72,-- - € 2.180,--

Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung

Geldstrafe: bis € 2.180,--

Übertretung der 0,5 Promille-Grenze

Geldstrafe: € 218,-- - € 3.633,--

Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes von 0,2 bis 0,4 Sekunden

Geldstrafe: € 72,-- - € 2.180,--
bisher: bis € 726,-- bzw. € 2.180,-- bei besonderer Rücksichtslosigkeit/Gefährlichkeit (unter 0,51 sek)

Autolenker, die ihre Kinder nicht richtig angurten, bekommen ebenso eine Vormerkung wie Autofahrer, die eine Alkoholisierung zwischen 0,5 und 0,8 Promille aufweisen. Anmerkung: zehn der dreizehn Vormerkdelikte betreffen alle Autofahrer, während drei Delikte auf LKW- und Busfahrer (C- und D-Lenker) und Lenker betreffen, die mit Gefahrengut unterwegs sind.

Doch eine Vormerkung hat noch weitere Auswirkungen: Autofahrern, die eine Vormerkung eingetragen haben, wird der Führerschein um zwei Wochen länger entzogen, wenn ein sogenanntes "Entzugsdelikt" begangen wurde. Das sind insgesamt sieben Delikte, bei denen heute schon der Führerschein eine gewisse Zeit lang entzogen wird. Es handelt sich um:

 

 

 

Entzugsdelikt

Rechtslage

Lenken oder Inbetriebnahme von Kfz mit einem Alkoholgehalt von 0,8 bis weniger als 1,2 Promille oder durch Suchtmittel beeinträchtigter Zustand

Geldstrafe: € 581 - € 3.633
Entzug: 4 Wochen

Lenken oder Inbetriebnehmen von Kraftfahrzeugen mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille

Geldstrafe: € 872 - € 4.360
Entzug mind. 3 Monate und Nachschulung

Lenken oder Inbetriebnehmen von Kraftfahrzeugen mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 Promille oder mehr oder Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt

Geldstrafe: € 1.162 - € 5.813
Entzug mind. 4 Monate + Amtsarzt + Nachschulung

Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als
40 km/h innerhalb des Ortsgebiets oder 50 km/h außerhalb des Ortsgebietes

Geldstrafe: bis € 726
Entzug: 2 Wochen

Fahren gegen die Fahrtrichtung, Umkehren, Rückwärtsfahren, Halten oder Parken auf dem Fahrstreifen einer Autobahn

Geldstrafe: € 36 - € 2.180
Entzug mind. 3 Monate (Bei Fahren gegen die Fahrtrichtung)

Lenken eines Kfz unter besonders gefährlichen Verhältnissen (insbesondere erhebliche Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten, Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten, Übertreten von Überholverboten bei besonders schlechten oder bei weitem nicht ausreichenden Sichtverhältnissen

Geldstrafe: € 36 - € 2.180
Entzug mind. 3 Monate

Unterlassen, nach einem durch das Lenken eines Kraftfahr- zeuges selbst verursachten Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt wurde, sofort anzuhalten oder erforderliche Hilfe zu leisten oder herbeizuholen

Geldstrafe: € 36 - € 2.180
Entzug mind. 3 Monate

Datenschutzerklärung
Gratis Homepage erstellen bei Beepworld
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der
Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular!