Motorradrecht:
Der Punkteführerschein
Vormerkdelikt |
Geldstrafen |
Übertretung 0,1 Promille-Grenze bei C-Lenkern |
Geldstrafe: € 36,-- - € 2.180,-- |
Übertretung 0,1 Promille-Grenze bei D-Lenkern |
Geldstrafe: € 36,-- - € 2.180,-- |
Behinderung am Schutzweg, wenn Fußgänger dadurch gefährdet werden |
Geldstrafe: € 72,-- - € 2.180,-- |
Nichtbeachtung des Zeichens "Halt" wenn Vorrangberechtigte zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken genötigt werden |
Geldstrafe: € 72,-- - € 2.180,-- |
Nichtbeachtung des Rotlichtes, wenn Lenker, die Grünes Licht haben, zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken genötigt werden |
Geldstrafe: € 72,-- - € 2.180,-- |
Befahren des Pannenstreifens durch mehrspurige Kfz und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeuge des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes |
Geldstrafe: € 72,-- - € 2.180,-- |
Missachtung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen |
Geldstrafe: bis € 726,-- |
Übertretungen der VO bezüglich Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln |
Geldstrafe: bis € 726,-- |
Übertretungen des § 16 Abs 2 lit e und f sowie § 19 Abs 1 EisenbahnkreuzungsV |
Geldstrafe: bis € 726,-- |
Lenken eines Fahrzeuges, dessen technischer Zustand oder nicht entsprechend gesicherte Beladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt und dem Lenker vor Fahrantritt hätte auffallen müssen |
Geldstrafe: € 72,-- - € 2.180,-- |
Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung |
Geldstrafe: bis € 2.180,-- |
Übertretung der 0,5 Promille-Grenze |
Geldstrafe: € 218,-- - € 3.633,-- |
Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes von 0,2 bis 0,4 Sekunden |
Geldstrafe: € 72,-- - € 2.180,-- |
Autolenker, die ihre Kinder nicht richtig angurten, bekommen ebenso eine Vormerkung wie Autofahrer, die eine Alkoholisierung zwischen 0,5 und 0,8 Promille aufweisen. Anmerkung: zehn der dreizehn Vormerkdelikte betreffen alle Autofahrer, während drei Delikte auf LKW- und Busfahrer (C- und D-Lenker) und Lenker betreffen, die mit Gefahrengut unterwegs sind.
Doch eine Vormerkung hat noch weitere Auswirkungen: Autofahrern, die eine Vormerkung eingetragen haben, wird der Führerschein um zwei Wochen länger entzogen, wenn ein sogenanntes "Entzugsdelikt" begangen wurde. Das sind insgesamt sieben Delikte, bei denen heute schon der Führerschein eine gewisse Zeit lang entzogen wird. Es handelt sich um:
Entzugsdelikt |
Rechtslage |
Lenken oder Inbetriebnahme von Kfz mit einem Alkoholgehalt von 0,8 bis weniger als 1,2 Promille oder durch Suchtmittel beeinträchtigter Zustand |
Geldstrafe: € 581 - € 3.633 |
Lenken oder Inbetriebnehmen von Kraftfahrzeugen mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille |
Geldstrafe: € 872 - € 4.360 |
Lenken oder Inbetriebnehmen von Kraftfahrzeugen mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 Promille oder mehr oder Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt |
Geldstrafe: € 1.162 - € 5.813 |
Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als |
Geldstrafe: bis € 726 |
Fahren gegen die Fahrtrichtung, Umkehren, Rückwärtsfahren, Halten oder Parken auf dem Fahrstreifen einer Autobahn |
Geldstrafe: € 36 - € 2.180 |
Lenken eines Kfz unter besonders gefährlichen Verhältnissen (insbesondere erhebliche Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten, Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten, Übertreten von Überholverboten bei besonders schlechten oder bei weitem nicht ausreichenden Sichtverhältnissen |
Geldstrafe: € 36 - € 2.180 |
Unterlassen, nach einem durch das Lenken eines Kraftfahr- zeuges selbst verursachten Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt wurde, sofort anzuhalten oder erforderliche Hilfe zu leisten oder herbeizuholen |
Geldstrafe: € 36 - € 2.180 |